03.07.2014 - 11 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann, als Planer der Stadt- und Regionalplanung Partnergesellschaft aus Wismar, gibt Erläuterungen zu den Änderungen des F-Planes.

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Beschluss

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt die Aufstellung der

1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB. Die zwei Änderungsbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der 1. Änderung des Fchennutzungsplanes einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

3.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und den Auslegungs-beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              6

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage