11.08.2014 - 5 Stellungnahme der Gemeinde Barnekow zum Vorentw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 11.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
? Herrn Roolf wird das Rederecht eingeräumt
? Wie kann ein neutrales Gutachten (UVP) erstellt werden? Das Amt wird um Prüfung gebeten!
? Auch das Gutachten des ZWE soll darstellen, welche Auswirkungen auf Dörfer der Gemeinde Barnekow zu erwarten sind. Dieses Gutachten lag der Gemeinde nicht vor und ist in der nächsten Beteiligungsrunde mit anzufordern.
? Das Amt wird gebeten, eine Fristverlängerung für Bürger in Grevesmühlen zu beantragen.
? Schall- und Schattenprüfung auf vorhandener Windkraftanlage messen (Vorort)
? WKA`s beeinträchtigen die Entwicklung W der Gemeinde Barnekow (F-Plan soll W-mäßig überarbeitet werden
? Tourismusentwicklungsraum
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem vom Bauausschuss verfassten Beschlussvorschlag zuzustimmen
Die Gemeindevertretung Barnekow lehnt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gägelow für den Geltungsbereich 3 Windpark ab. Diese Darstellung entspricht nicht dem regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31.08.2011. Weiterhin werden nicht die landeseinheitlichen Kriterien zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen eingehalten. Der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen soll mindestens 1.000 m betragen, was in diesem Fall nicht eingehalten wird. Die Bewertung des Schutzgutes Mensch in Bezug auf Gesundheit und Lebensqualität ist nicht mehr gewährleistet. Durch Schallimmissionen und Schattenwurf kommt es zu einem Verlust der Grundstückswerte in den anliegenden Ortslagen. Auf die negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soll ebenfalls hingewiesen werden. Es wird angezweifelt, dass ein vom Betreiber erstelltes Gutachten (Umweltverträglichkeitsstudie) neutral sein kann. Besonders negativ ist die Einschränkung für die weitere gemeindliche Entwicklung sowohl in Groß Woltersdorf, Klein Woltersdorf und auch Barnekow selbst.
Anlagen zur Vorlage
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