26.08.2014 - 12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Nehls, erläutert, dass der vorhandene Abwägungs- und Satzungsbeschluss sehr ausführlich im Bauausschuss erörtert wurde und der Bauausschuss zur Auffassung gelangt ist, dass alle wesentlichen Bestanteile dort auch enthalten sind und eine umfangreiche Abwägung vorgenommen wurde. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem Beschluss zuzustimmen.

 

Herr Förster macht darauf aufmerksam, dass es niedrigere db-Werte für das reine Wohngebiet gibt und er bezweifelt, dass diese Werte durch die Landwirtschaft eingehalten werden können.

 

Des Weiteren wird erläutert, dass das vorhandene Regenrückhaltebecken im Bereich des Wohngebietes „Kletziner Weg“ so hergestellt wird, dass eine Löschwasserentnahme möglich ist. Ansonsten wird die Löschwasserversorgung i. d. R. über die Hydranten gesichert.

 

Herr Gluth gibt zu bedenken, dass wir wertvolles Ackerland verschwenden und zu Bauland umwidmen. Das ist nach seiner Auffassung verkehrt.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung verweisen darauf, dass es einen Beschluss zur Ausweisung dieses Baugebietes gibt und dementsprechend auch eine Abstimmung erfolgen sollte.

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohngebiet am Kletziner Weg“ in Lübow vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft

 

Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

  1. Aufgrund

- des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen sowie 

- der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen,

- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen,

- des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 "Wohngebiet am Kletziner Weg" in Lübow für das Gebiet der Gemarkung Lübow, Flur 1, Flurstück Nr.68/11 und 115/10 (teilw.) bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - Textl. Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung  baulicher Anlagen als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              12

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              1

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage