01.09.2014 - 10 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klee begründet, warum der vorgesehene Betrag überschritten wurde. Frau Hoppe bestätigt das Vorliegen des Förderbescheides.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Ventschow bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Aufwendungen und überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 17.300,00 Euro r die Durchführung der Maßnahme Sanierung Beleuchtung und Parkett in der Sporthalle Ventschow.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              8

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -