18.11.2014 - 5 Private Nutzung gemeindlicher Fläche...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wunrau gibt Erläuterungen hierzu ab. Die Beseitigung wird über den Bauhof mit Technik erfolgen müssen. Im Gemeindegebiet wird es viele ähnliche Fälle geben – dies muss konsequent verfolgt werden, da die Gemeinde im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für daraus resultierende Schäden haftet.

 

Herr Heidrich ist dar, im Wegweiser auf die Pflicht zur Beräumung mit Terminsetzung hinzuweisen, bevor der Bauhof beräumt.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Steine, die von Anwohnern im Bereich der öffentlichen Straßen der Gemeinde Bad Kleinen abgelegt wurden, sind von den Bürgern zu entfernen. Eine Sondernutzung in dieser Form ist

nicht erlaubt und wird in der Gemeinde Bad Kleinen nicht geduldet.

Die Bürger sind im nächsten Wegweiser aufzufordern, Steine, die von ihnen im Bereich öffentlicher Straßen abgelegt wurden, bis zum 01.03.2015 zu beräumen. Nach Fristablauf soll der Bauhof den ordnungsgemäßen Zustand herstellen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage