02.12.2014 - 6 Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wohlgethan ergänzt, dass unter der Begründung zu Punkt 3 mit aufgenommen wird, dass der Schwimmunterricht entsprechend der finanziellen Möglichkeiten durchgeführt wird. Frau Glaner fragt nach, ob bei den Investitionen alle Ausgaben berücksichtigt sind. Es erfolgt eine kurze Diskussion zur Finanzierung der KGS. Frau Hoppe beantwortet die aufkommenden Fragen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, unter Beachtung der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg - Vorpommern (Schulentwicklungsplanungs- verordnung – SEPVO M-V) vom 04.Oktober 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Dezember 2012, folgende Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020:

 

1.      Fortführung der KGS Dorf Mecklenburgr den gesamten Planungszeitraum und darüber hinaus und in Trägerschaft der Gemeinde Dorf Mecklenburg .

2.      Die Beibehaltung des bestehenden Schuleinzugsbereiches für die KGS Dorf Mecklenburgr den Planungszeitraum und darüber hinaus.

3.      Die Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen nach § 39a des Schulgesetzes M-V bei der Schulentwicklungsplanung.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Herr Tribukeit und Frau Hoppe verlassen die Sitzung, um an der Schulkonferenz der KGS zum Thema Schulentwicklungsplanung teilzunehmen. Der TOP 8 und der TOP 9 werden vorgezogen, bis Herr Tribukeit und Frau Hoppe von der Schulkonferenz der KGS zurück sind.

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Anlagen zur Vorlage