09.12.2014 - 9 Berufung eines neuen Mitgliedes in den Aufsicht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Di., 09.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 69 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird der Bürgermeister der Gemeinde Dorf Mecklenburg als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH bestellt.