27.01.2015 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A - 1. Änd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bauausschuss empfiehlt, Nebenanlagen nicht neben Ferienhäusern zu errichten.

 

Abstimmungsergebnis: 4-Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

 

?      Regenwasserleitung wird innerhalb des Gebietes neu verlegt und gesichert

?      städtebaulicher Vertrag wird Planungskosten und Kosten der Regenwasserleitung regeln (nächster Bauausschuss)

?      Herr Wölm regt an, die Badestelle zu erneuern auf Kosten des Investors.

?      Investor soll auf Gemeinde zukommen, um auch über WC und weitere Ziele zu sprechen.

?      Waldabstand hat sich verändert

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A - 1. Änderung für das Gebiet „Gallentin Süd“.

 

2.              Die Planungsziele sind die Schaffung von Voraussetzungen für Errichtung von Ferienhäusern sowie die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gebiet touristischer Infrastruktur, in dem neben Ferienhäusern auch Einrichtungen die dem Tourismus dienen berücksichtigt werden.

 

3.              Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4.              Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.

 

5.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              9

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=119990&selfaction=print