23.03.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 1 - 1. vereinfachte Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 23.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Planer, Herr Bottenbruch,.gibt Informationen zu den eingegangenen Stellungnahmen der einzelnen Träger öffentlicher Belange.
1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit
20 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
Er geht auf einige Stellungnahmen ein und erläutert diese:
Der Landkreis hat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, in der er viele Sachverhalte anspricht.
Es wird u.a. über die Straßenbreite diskutiert, die der Landkreis fordert, aber im B-Plan/Erschließungsplan nicht eingehalten wird.
Stellungnahme des Zweckverbandes zur Löschwasserversorgung
Es ist eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz nicht möglich.
Laut dem Planer soll die Löschwasserbereitstellung des Wohngebietes über das Regenrückhaltebecken mit Löschwasserentnahmestelle erfolgen.
Dieses ist aus Sicht der Freiwilligen Feuerwehr durch Pumpen nicht möglich und ein Stellplatz direkt am Becken ist nicht vorgesehen.
Die Gemeinde ist für die gesicherte Löschwasserversorgung zuständig und dieses möchte der Bauausschuss vor der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung durch den Planer/Verwaltung mit dem Landkreis (eventuell Herr Matthews) geklärt haben:
Dasselbe gilt für die Stellungnahme in Bezug auf die aufgeführte Straßenbreite.
Es ist zu klären, ob eventuell verkehrsberuhigte Zone ausreichend ist.
Herr Bottenbruch hat die Stellungnahmen dementsprechend abgewogen, indem er sich auf eine genehmigte Erschließungsplanung von 1996 bezieht.
Damit geben sich die Bauausschussmitglieder nicht zufrieden. Sie möchten eine Klärung zu diesen beiden Punkten, da die Gemeinde im Nachhinein verantwortlich ist!
Die DB hat auch eine Stellungnahme abgegeben, u. a. zum Abstand zur Bahn, zum Weg, der über das Bahngelände verläuft.
Nach Erörterung der Stellungnahmen erfolgt die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt:
Unter der Voraussetzung, dass die Punkte Löschwasserbereitstellung (Zweckverband) und Straßenbreite (Landkreis) bis zur GV-Sitzung im Mai geklärt sind, lässt Herr Lange abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.
Die Anlage der Abwägung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Aufgrund §10 des Baugesetzbuches(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l Nr. 52 vom 01.10.2004 S. 2414), zuletzt geändert am 11.07.2013 durch den Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BgBl. l Nr.29 vom 20.06.2013 S. 1548) sowie gem. § 86 Landesbauordnung M-V (LBau M-V) vom 18.04.2006(GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 (für das „Wohngebiet Hohen Viecheln Südwest“), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und TÖB, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,1 MB
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227,4 kB
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