20.04.2015 - 14.2 Einvernehmen zum Neubau Einfamilienhaus mit Car...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Lieseberg weist drauf hin, dass bereits über den Antrag beschlossen worden ist, allerdings war die Zufahrt über die Landesstraße geplant. Dieses wurde durch den Landkreis nicht genehmigt. Nunmehr soll die Zufahrt über den Gemeindeweg in Höhe FEBI-Gelände erfolgen. Der Bauausschuss bittet um aktenkundige Darstellung, dass dieser Weg sich in Gemeindeeigentum befindet. Unter folgenden Auflagen empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung die Zufahrt über diese Gemeindestraße zu genehmigen:

 

?         Das vorhandene Eingangstor zum FEBI-Gelände ist zurückzusetzen bis auf die hintere Grundstücksgrenze.

?         Die Abgrenzung zum MAG-Gende ist durch einen 1,5 m hohen Maschendrahtzaun zu sichern.

 

Beide Leistungen sind durch den Antragsteller zu tragen.

 

Des Weiteren ist eine evtl. Verbesserung des Zustandes dieses Straßenbereiches durch den Antragsteller zu eigenen Lasten zu tragen und der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass eine Straßenreinigung / Winterdienst nicht durch die Gemeinde erfolgt.

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Anlagen zur Vorlage