10.02.2016 - 6 Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben der DB ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Beschlussvorschlag soll als letzter Satz: „Lärmschutz für Wohnobjekte in Gallentin muss umgesetzt werden.“ hinzugefügt werden.

Im 1. Satz sind 7,5 t umzuändern in 5,0 t.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen stimmt dem geplanten Bauvorhaben  ESTW Lübstorf und korrespondierende Streckenmaßnahmen Carlshöhe – Lübstorf – Bad Kleinen unter folgenden Bedingungen zu.

Die Verbindungsstraße zwischen Gallentin und Zickhusen darf für den Baustellenverkehr nicht genutzt werden, da die Straße eine Tonnagebegrenzung von 5,0 t besitzt.

Die Baustraße zu den ehemaligen Bahnwärterhäusern in Gallentin soll als Zuwegung für das östliche Objekt verbleiben.

Für die Straße von Bad Kleinen nach Gallentin wird ein Beweissicherungsverfahren gefordert und die Zusicherung der Reparatur von entstandenen Schäden.

Lärmschutz für Wohnobjekte in Gallentin muss umgesetzt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:8

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage