15.03.2016 - 6 Beratung zur Thematik "Widersprüche zu Altanlie...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Förster erhält das Wort und erläutert, dass eine Klägerin aus Brandenburg in einem Verfahren gegen die Erhebung von Altanliegerbeiträgen für den erstmaligen Anschluss an das öffentliche Wasser- bzw. Abwassernetz beim Verfassungsgericht erfolgreich war. In der Urteilsbegründung werde insbesondere auf den Vertrauensschutz als Teil des Rechtsstaatsprinzips nach dem Grundgesetz abgestellt. Danach müsse ein Bürger nach über 20 Jahren nicht mehr damit rechnen, zu Beiträgen herangezogen zu werden.

 

Inwiefern dieses Urteil Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere die aktuellen Beitragserhebungsverfahren unseres Zweckverbandes hat, würde erst im Ergebnis einer OVG-Entscheidung klar sein.

 

Herr Lüdtke ergänzt dazu mit Erläuterungen zu den Unterschieden in den Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg und verweist auf eine Stellungnahme des OVG M-V vom 25.02.16 in dem keine Übertragbarkeit des Urteils auf Mecklenburg-Vorpommern gesehen wird. Gegenwärtig ist das Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) in seiner aktuellen Fassung geltendes Recht. Alle Anwesenden sind der Auffassung, dass die Gemeinde Lübow als öffentliche Verwaltung daran gebunden ist. Die Zahlung der geforderten Beiträge soll zum Fälligkeitstag „unter Vorbehalt“ (bei der Überweisung als Text hinzufügen) erfolgen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage