06.04.2016 - 6 Beschulung behinderter Kinder an unserer Schule...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 06.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Dr. Stibbe erläutert die Problematik Inklusion anhand der Unterrichtung durch die Landesregierung „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in M-V bis zum Jahr 2020“
Die Strategie der Landesregierung läuft darauf hinaus, dass Förderschulen für Kinder mit Mehrfachbehinderungen bleiben. Derzeit erfolgt die Auswertung des Rügener Inklusionsmodells.
Für die Inklusion ist es erforderlich, bauliche Voraussetzungen zu schaffen.
Frau Vandreier sieht die Schule Bad Kleinen bei der Inklusion im Förderbereich Hören, Lernen, Emotional-Soziale-Entwicklung. Darauf ist die Regionalschule Bad Kleinen ausgerichtet, auch wenn in den Unterlagen noch Körperbehinderung steht.
Für den Um- und Ausbau der Schulen zur Umsetzung der Inklusion fehlen noch die Landtagsbeschlüsse und Förderrichtlinien.
Frau Vandreier ist der Meinung, dass Bad Kleinen kein Schwerpunkt für die Beschulung körperbehinderter Kinder wird, in MV gibt es 28 Schulen dafür.
Bad Kleinen ist auch weiterhin als Standort für die DAZ-Klassen vorgesehen.
Sie macht auf räumliche Probleme und fehlenden Platz aufmerksam. Sie spricht dabei ein fehlendes Atrium, die Doppelnutzung der Räume für Schule und den Hort und die Belegung der Räume im Grundschulgebäude nur für den Hort an.
Frau Hoppe verweist auf den Beschluss der Gemeinde zur Beschulung von körperbehinderten Kindern, auf die darauf aufbauenden gefassten Beschlüsse und auf den darauf abgestimmten Umbau des Regionalschulteils.
Frau Dr. Stibbe verweist auf die Barrierefreiheit nach der Landesbauordnung und ist der Meinung, dass die Regionalschule unbedingt barrierefrei werden sollte.
Es wird intensiv über den Sinn eines Fahrstuhles diskutiert.
Zitat S. 84 der Unterrichtung der Landesregierung
„Die Notwendigkeit der Barrierefreiheit ergibt sich aus dem Selbstverständnis der Bildungseinrichtung und aus der gesetzlichen Forderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.“ Der Förderschwerpunkt Hören, Lernen, emotional-soziale Entwicklung bleibt unberührt.
Herr Wölm stellt klar, dass es ohne Fahrstuhl keine Förderung gibt. Er äußert die Befürchtung, dass für den Fahrstuhl viel Geld ausgegeben und dieser dann nicht benötigt wird. In dem Zusammenhang kritisiert er, dass die Gemeinden mit der Problematik allein gelassen werden.
Frau Kopper verweist auf die fehlende Barrierefreiheit der Schulbibliothek.
Im Ergebnis ist sich die überwiegende Mehrheit der Ausschussmitglieder einig, an den gefassten Beschlüssen festzuhalten. Das Alleinstellungsmerkmal zur Beschulung behinderter Kinder sagt nichts über die Schwere der Behinderung aus.