20.04.2016 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur Allgemeinverf...

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Wortprotokoll

 

Herr Seeger schlägt vor, sämtliche Werbung zu untersagen.

 

Herr Höfer weiß, dass Wahlwerbung Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist und nicht verhindert werden kann.

 

Die Allgemeinverfügung wird als sinnvoll angesehen, um etwas Ordnung in das Werbechaos zu bringen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, den Amtsvorsteher zu bevollmächtigen, die in der Anlage enthaltene Allgemeinverfügung zu erlassen und zu veröffentlichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:6

Ja- Stimmen:6

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=139299&selfaction=print