25.04.2016 - 12 Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Voß erläutert, dass es zu diesem Bauvorhaben Absprachen mit dem Zweckverband Wismar zur Erschließung der Wasser- und Abwasserversorgung gegeben hat. Gegenwärtig sieht es so aus, dass die Wasserversorgung gesichert ist und die Abwassererschießung über eine abflusslose Grube erfolgen muss. Für die endgültige Lösung ist jedoch der Anschluss an die zentrale Abwasserversorgung vorgesehen. Dieses setzt voraus, dass der neue Eigentümer des B-Plan Gebietes, Herr August, einen diesbezüglichen Erschließungsvertrag mit dem Zweckverband abschließt. Die ersten Gespräche sind dazu erfolgt. Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Flurstücken 338/3, 389, Flur 1, Gemarkung Ventschow zu erteilen. Voraussetzung für den Baubeginn ist die gesicherte Erschließung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:8

davon besetzte Mandate:8

davon Anwesende:5

Ja- Stimmen:4

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

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Anlagen zur Vorlage