25.05.2016 - 6 Erarbeitung einer Vereinbarung zwischen der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voß bittet Herrn Schmidt, dem Ausschuss inhaltliche Vorschläge zur angedachten Vereinbarung von Seiten des Vereines Metelsdorfer Quellen e.V. zu unterbreiten. Herr Schmidt gibt zu verstehen, dass von Seiten des Vereines kein großes Interesse an der angedachten Vereinbarung besteht.

 

Herr Voß verliest daraufhin einen gemeindlichen Entwurf (siehe Anlage) und erläutert diesen in vollem Umfang. Die Grundlagen der aktuellen Nutzungs- und Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus bleiben bestehen, es sollen lediglich Nebenabreden entgegen der Nutzungsgebühr mit dem Verein Metelsdorfer Quellen e.V. und deren Sparten vereinbart werden.

 

Herr Schmidt plädiert auf die Gleichbehandlung aller Nutzer.

 

Die Anwesenden sind gleicher Meinung. Es ist zu überdenken, wie mit Nutzern zu verfahren ist, die weder dem Verein, noch einer Sparte angehören. Es erfolgt der Vorschlag, jeweils 1 € pro Nutzung von Nichtmitgliedern zu fordern. Die Durchführungsweise bzw. praxisnahe Handhabung wäre jedoch noch zu überdenken.

 

Herr Voß weist ausdrücklich darauf hin, dass Termine langfristig anzumelden und in den vorhandenen Terminplaner aufzunehmen sind. Es soll verhindert werden, dass sich Nutzungstermine überschneiden.

 

Die Anwesenden sprechen sich einstimmig dafür aus, den Entwurf in zitierter Form zu übernehmen. Es verbleibt eine Karenzzeit bis zum 03.06.2016, um doch noch evtl. Änderungen vorzunehmen.

 

Der Entwurf ist am 28.06.2016 der Gemeindevertretung zur Beratung vorzulegen. Der Beginn der Nebenvereinbarung mit dem Verein Metelsdorfer Quellen e.V. und deren Sparten ist zum 01.09.2016 geplant.