11.07.2016 - 11 Bestätigung der Vorplanung des Ingenieurbüros f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ventschow
- Datum:
- Mo., 11.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wilk vom Planungsbüro ITS erhält die Möglichkeit, das Bauprogramm zum Ausbau des Pappelweges darzulegen. Dazu erläutert er umfangreich, welche Baumaßnahmen vorgesehen sind, wie die Planung der einzelnen Bauabschnitte aussieht und welche Notwendigkeit besteht, den heutigen Vorentwurf zu bestätigen.
Die diesbezüglichen Nachfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung werden beantwortet.
In diesem Zusammenhang wird jedoch auch bemerkt, dass es im Bereich des Pappelweges noch Klärungsbedarf zur Regenableitung anderer Straßen in den Pappelweg bedarf.
Herr Wilk sichert zu, dieses in den Entwurf mit einzuarbeiten. Vom zeitlichen Ablauf ist vorgesehen, nach der Bestätigung des Vorentwurfes die Planungen fortzuführen, um die Genehmigungsplanung beim Landkreis NWM einzureichen, da für den 1. Bauabschnitt eine Förderung bereits für den Oktober 2016 eingereicht werden soll. Ob eine Förderung möglich ist, wird sich dann zu diesem Zeitpunkt ergeben.
Nach umfangreicher Diskussion und weiterer Erörterung der Sach- und Rechtslage wird über den Beschlussentwurf abgestimmt.
Herr Klee und Herr Jacob erklären sich für befangen, da sie Anwohner dieser Straße sind.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros für Tief- und Straßenbau von Juni 2016 für die Sanierung der Verkehrsanlage des Pappelweges und der Stichstraße Lindenallee 1 – 6a in Ventschow als Bauprogramm, beauftragt die Verwaltung, für den 1. Bauabschnitt Zuwendungen im Rahmen ILERL M-V für 2017 für das Vorhaben zu beantragen und sichert die Finanzierung durch Übernahme des nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteils in Höhe von ca. 103.950 €.
Anlagen zur Vorlage
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