06.09.2016 - 14 Einvernehmen zur Voranfrage zum Neubau eines Ei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung stellen fest, dass sich das Bauvorhaben in einem Bereich der Abrundungssatzung befindet, der als Außenbereich dargestellt wird. Somit vertreten sie die Auffassung, dass in diesem Bereich nicht gebaut werden kann. Im Ergebnis der umfangreichen Diskussion wird beim Beschluss folgendes ergänzt.

 

  • Die Zustimmung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die Satzung geändert wird.


 

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 212, Flur 2, Gemarkung Metelsdorf zuzustimmen, wenn die Satzung geändert wird. Die Kosten der Satzungsänderung hat der Antragsteller zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:7

davon besetzte Mandate:6

davon Anwesende:5

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=144328&selfaction=print