14.11.2016 - 6 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 14.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue
Feuerwache Hohen Viecheln“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von
der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss
genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), der
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der
Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344)
- alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen Viecheln“, für das Gebiet: Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, Flurstücke- Nr. 288/3 (teilweise) und 289/2, westlich der Ortslage Hohen Viecheln, südlich an die Fritz Reuter Straße - L 031 angrenzend, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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730,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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