13.12.2016 - 10 Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Beibehalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Di, 13.12.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären:
„Hiermit erklärt die Gemeinde Metelsdorf, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 erbrachten und steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG i. d. F. vom 31.12.2015 anwendbar sein soll.
Diese Erklärung bezieht sich auf alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde und alle damit zusammenhängenden steuerbaren Umsätze. Weiterhin ist uns bekannt, dass diese Erklärung nur mit Wirkung für das Folgejahr wiederrufen werden kann.“