21.12.2016 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Woitkowitz schildert die Sachlage und schlägt für den Gemeindewehrführer 150 €, für den stellv. Gemeindewehrführer 75 €, für den Gerätewart  und den Jugendwart jeweils 51 € an Aufwandsentschädigung vor.
 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewart, Jugendwart ab dem 01.01.2017 frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion eine Aufwandentschädigung in folgender Höhe zu zahlen.

 

Gemeindewehrführer: 150,00 €

 

stellv. Gemeindewehrführer: 75,00 €

 

Gerätewart: 51,00 €

 

Jugendwart: 51,00 €

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 6

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=148874&selfaction=print