28.06.2017 - 12 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2014. Im Haushaltsjahr 2014 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 6

davon Anwesende: 5

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

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