05.12.2017 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Ergän...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „ OT

    Triwalk, Flurstücke-Nr. 18/5 und 18/6 “ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die

    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die

    Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und  Abwägung im Einzelnen wird

    als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung

    der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die

    bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) vom 23. Jan.

    1990 (BGBI. I S. 132), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die

    Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung- PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I

    S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344)  

    - alle in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung, beschließt die

    Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung „OT Triwalk, Flurstücke- Nr. 18/5  

    und 18/6“ in südwestlicher Ortsrandlage von Triwalk, bestehend aus Planzeichnung mit

    Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften

    über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zu

    machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen

    und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:13

davon besetzte Mandate:13

davon Anwesende:11

Ja- Stimmen:11

Nein- Stimmen:  -

Stimmenthaltungen:  -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:  -

 

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Anlagen zur Vorlage

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