12.12.2017 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2016. Im Haushaltsjahr 2016 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungsfreie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Hinweis für die Verwaltung: Im Rechenschaftsbericht per 31.12.2016, Seite 9, Tabelle Steuerquote, steht 31.12.2015 statt 2016.

 

In diesem Zusammenhang wird über die schlechte Finanzausstattung der Gemeinden debattiert. Die Gemeinde Barnekow erwartet, dass intensiv daran gearbeitet wird, dass durch die Landesregierung eine bessere Finanzausstattung erfolgt.

 

Weiterhin wird nochmals darauf eingegangen, dass nach wie vor die Widersprüche gegen die Kreisumlage erhalten bleiben.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage