15.01.2018 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 15.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen Viecheln“ wurden von den Bürgern keine Anregungen
vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden von der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss
genommen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),
der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der
Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) – alle
einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftigen Änderungen,
beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 11
„Neue Feuerwache Hohen Viecheln“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu
machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|