19.04.2018 - 10 Lärmaktionsplan des Amtes Dorf Mecklenburg - Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 19.04.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Silke Kleine
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoppe erläutert, dass sich die Gemeinden alle zum Lärmaktionsplan beraten und auch beschlossen haben. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hatte am 10.04.2018 Gemeindevertretersitzung. Die Ergänzung konnte auf Grund der bereits erfolgten Ladung für den Amtsausschuss nicht mehr in den Beschluss eingearbeitet werden. Frau Hoppe nennt die Ergänzungen aus der Gemeindevertretersitzung Dorf Mecklenburg:
„Es sollen neue Lärmmessungen für die Brücke Wallensteingraben und Rosenthalgraben erfolgen und die Lärmursachen beseitigt werden.“
Herr Tribukeit erläutert, dass bauliche Veränderungen und der B-Plan zu den erforderlichen Ergänzungen geführt haben.
Frau Hoppe erläutert den weiteren Ablauf nach Beschlussfassung.
Herr Woitkowitz lässt über die Änderung des Beschlussvorschlages abstimmen:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltung: -
Es erfolgt die Abstimmung mit der Änderung zum Beschluss:
Beschluss
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, nachstehende Ergänzungen in den Lärmaktionsplan des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen vom 06.01.2014 neu aufzunehmen.
Gemeinde Barnekow betreffend:
- Autobahngeräusche, speziell durch die Übergangskonstruktion an der Brücke, sind in Krönkenhagen und Groß Woltersdorf überdimensional wahrzunehmen. Es wird vorgeschlagen, in diesem Bereich einen Wald als Schallschutz anzulegen.
- Die allgemeinen Geräusche des Windparks Stofferstorf sind in die allgemeine Betrachtung zum Lärmschutz mit einzubeziehen.
Gemeinde Dorf Mecklenburg betreffend:
- Es sollen neue Lärmmessungen für die Brücke Wallensteingraben und Rosenthalgraben erfolgen und die Lärmursachen beseitigt werden.
Für die Gemeinden Bad Kleinen, Bobitz, Groß Stieten, Hohen Viecheln, Lübow, Metelsdorf und Ventschow sind keine Maßnahmen neu aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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785,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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375,8 kB
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