26.06.2018 - 14 Einvernehmen zur Voranfrage zum Neubau eines Ei...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Kirsch erläutert die Beschlussvorlage, wobei sie in diesem Zusammenhang darauf eingeht, dass für diesen Standort ein Einkaufsmarkt vorgesehen ist.

 

Nach Erläuterungen des Leitenden Verwaltungsbeamten, dass hier kein gesetzliches Vorerwerbsrecht bzw. öffentliche Gründe es rechtfertigen würden, dieses Einvernehmen zu versagen, wird durch Frau Kirsch nochmals darauf eingegangen, dass die Abstimmungen mit der Nettomarktzentrale sehr weit fortgeschritten sind, dass durchaus die Möglichkeit besteht, genau an diesem Standort ein Einkaufsmarkt zu errichten.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 88/5, Flur 1, Gemarkung Bobitz zuzustimmen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:13

davon besetzte Mandate:12

davon Anwesende:10

Ja- Stimmen:4

Nein- Stimmen:6

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

Somit ist das Einvernehmen nicht erteilt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=167925&selfaction=print