20.08.2018 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 20.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Glöde erläutert im Einzelnen die letzten Änderungen im Ergebnis der Trägerbeteiligung.
Herr Aldinger erläutert die Problematik des FFH-Gebietes und die erzielten Kompromisse.
Weiterhin erläutert er die Problematik bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
Herr Gauer bittet Frau Plieth, wie vereinbart, einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, der mit jedem Boothausbesitzer abzuschließen ist.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10
„Uferzone“ in Hohen Viecheln vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der
Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss
genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S.
3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. I S. 58),
der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015
(GVOBI. M- V S. 344) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr.
10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als
Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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