16.10.2018 - 12 Beschluss über die Aufstellung und den Vorentwu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kraatz erläutert, um welche Grundstücke es geht.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:
1. Für das Gebiet :       Gemarkung Steffin, Flur 1, den Standort der Firma Richter- Baustoffe

                                     und die direkt angrenzenden Gewerbebauflächen umfassend, soll ein             

                                     Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet hat eine Größe

                                     von ca. 2,5 ha.

 

2. Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungs- und

    bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Betriebsfläche, die zur      

    Absicherung des Geschäftsbetriebes erforderlich ist.

 

3. Den Planungszielen entsprechend, ist das Baugebiet nach § 8 BauNVO als

    Gewerbegebiet  festzusetzen.

 

4. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  

    gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

5. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

    werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:13

davon besetzte Mandate:12

davon Anwesende:10

Ja- Stimmen:10

Nein- Stimmen:  -

Stimmenthaltungen:  -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:  -

 

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Anlagen zur Vorlage