04.03.2009 - 6 Antrag auf Einschulung an einer örtlich nicht z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Stibbe gibt Erläuterungen zu der Vorlage.

Nachdem der Beschluss schon einmal in der Gemeindevertretung war, wurde der Antrag in den Sozialausschuss zurück verwiesen. Im Ausschuss soll sich nun darüber verständigt werden, um dem Antrag zugestimmt werden kann. Aus Sicht von Frau Böhnke spricht nach Abwägung der Gründe nichts gegen eine Einschulung in Dorf Mecklenburg.

Der geplante Umzug ist ein Argument, dem man folgen könnte, wenn das dann auch so erfolgt.

 

Frau Gruß meint, dass das Kind umgeschult werden sollte, wenn es umgezogen ist.

 

Herr Kinne ist der Meinung, wenn es definitiv feststeht, dass sie umziehen, dann kann man das als Argument gelten lassen. Es kann aber auch nur als Grund genannt sein.

Andererseits ist die Gemeinde bemüht, alle Kinder in Bad Kleinen zu halten, bei einem Kind aus Moltow wurde der Antrag auch abgelehnt.

 

Frau Böhnke merkt an, dass das Kind auch nicht in die Kindereinrichtung in Bad Kleinen geht, sondern in Dorf Mecklenburg oder Groß Stieten.

 

Frau Kolberg ist der Meinung, dass unter dem Aspekt, dass das Kind bereits in einem anderen Umfeld aufwächst und in Dorf Mecklenburg oder Groß Stieten in den Kindergarten geht, sie es nicht gut findet, das Kind aus dem Umfeld herauszunehmen und  nach dem Umzug wieder in eine neue Umgebung zu geben. Die ist für sie ein wichtiges Argument in der Begründung, warum dem zugestimmt werden sollte.

 

Es wird festgelegt, dass unter der Voraussetzung, dass das Kind bereits in dem Umfeld in Groß Stieten oder Dorf Mecklenburg aufgewachsen ist und die Eltern nach Dorf Mecklenburg umziehen, vom Sozialausschuss der Einschulung in Dorf Mecklenburg zugestimmt wird.

Unter dem Argument stimmen 5 Abgeordnete dem Antrag zu, 2 Abgeordnete stimmen dem nicht zu.

 

 

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage