20.11.2018 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurfs- und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Di, 20.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hasse fragt nach der Baumbepflanzung. Frau Hedtke informiert, dass das in diesem Zusammenhang entstehende Ausgleichsflächendefizit außerhalb des Plangebiets ausgeglichen wird. Die Streuobstwiese schöpft die Punkte nicht aus. Dadurch kann der Ausgleich geleistet werden.
Die geänderte Planzeichnung wird den Gemeindevertretern vorgelegt. Ein Umweltbericht ist hier nicht erforderlich.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 mit
der Gebietsbezeichnung „Am Dorfplatz“ der Gemeinde Metelsdorf und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1
einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darüber zu informieren, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
- Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden sind zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.