20.11.2018 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurfs- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hasse fragt nach der Baumbepflanzung. Frau Hedtke informiert, dass das in diesem Zusammenhang entstehende Ausgleichsflächendefizit außerhalb des Plangebiets ausgeglichen wird. Die Streuobstwiese schöpft die Punkte nicht aus. Dadurch kann der Ausgleich geleistet werden.

 

Die geänderte Planzeichnung wird den Gemeindevertretern vorgelegt. Ein Umweltbericht ist hier nicht erforderlich.

 

 

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Beschluss

Beschluss:
 

  1.                Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 mit

der Gebietsbezeichnung „Am Dorfplatz“ der Gemeinde Metelsdorf und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1.                Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1   

einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darüber zu informieren, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen               abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

  1.                Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und

Nachbargemeinden sind zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 6

davon Anwesende: 5

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    1 (Herr Voß)