20.11.2018 - 9 Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Den Gemeindevertretern werden Informationen zur Ortslage Klüssendorf und den hierfür vorliegenden Aufstellungsbeschluss erteilt. Die Gemeindevertreter haben zu den angedachten Änderungen unterschiedliche Meinungen. Nach eingehender Diskussion wird der Beschlussvorschlag um einen Punkt 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

 

5.

Dem Antragsteller werden sämtliche Kosten auferlegt, die in Verbindung mit der „2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf“ stehen. Die Kosten für die Änderung des F-Planes werden anteilig erhoben.

 

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltung: 1

 

Es erfolgt die Abstimmung über den so ergänzten Beschluss.

 

 

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Beschluss

Beschluss:
 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf mit dem Ziel, die südöstlichen Ergänzungsflächen in die Satzung einzubeziehen. Der angestrebte Geltungsbereich der geänderten Satzung ist der Anlage zu diesem Beschluss zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

 

 

 

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Durch die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf soll die Ortslage im Südosten abschließend städtebaulich geordnet werden. Dazu soll ein Bereich südlich des bisherigen Geltungsbereiches mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha in die Satzung einbezogen werden. Hier soll die Errichtung von vier Einzelhäusern nordöstlich der Dorfstraße ermöglicht werden. Durch die Festsetzung von Baugrenzen auf den einzubeziehenden Flächen soll eine Bebauung entlang der Dorfstraße analog zu den Wohngebäuden südwestlich der Straße gewährleistet werden.

 

  1. Mit der Erarbeitung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf wird das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar, vertreten durch Herrn Hufmann, beauftragt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorliegen einer Kostenübernahmevereinbarung mit dem Initiator der Planänderung, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Dem Antragsteller werden sämtliche Kosten auferlegt, die in Verbindung mit der „2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf“ stehen. Die Kosten für die Änderung des F-Planes werden anteilig erhoben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 6

davon Anwesende: 5

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: 1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage