28.11.2018 - 6 Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "OT Rastorf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Beschlussfähigkeit ist nicht gegeben.

 

Es erfolgt eine Diskussion über den Geltungsbereich. Die Mitglieder des Bauausschusses hätten es als wünschenswert angesehen, wenn die Satzung eine durchgängige straßenbegleitende Bebauung ermöglichen würde.

Frau Tessmer erläutert, dass der vorliegende Vorschlag im Ergebnis eines Ortstermines mit dem Landkreis entstanden ist, der darauf bestanden hat, dass derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen auch weiterhin im Außenbereich verbleiben.

 

Auch hier möchten die Anwesenden der Gemeindevertretung einstimmig empfehlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

 

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Beschluss

 

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2  

    und 3 BauGB zur Festlegung des bebauten Bereiches von Rastorf im Außenbereich als

    einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil ( Entwicklungssatzung ). Durch die

    Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen soll der Bebauungszusammenhang  

    ergänzt werden ( Ergänzungssatzung ).

2. Mit der Satzung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung

    und Festigung der Wohnsiedlung Rastorf zu schaffen.

    Art und Maß der baulichen Nutzung sind entsprechend dem Charakter der vorhandenen  

    Wohnbebauung festzusetzen. Die räumlichen Grenzen der Satzung sind in dem

    beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf den zentralen Bereich

    der Ortslage  beschränkt. Die einbezogenen noch unbebauten Grundstücke schließen   

    vorhandene Baulücken und ergänzen die Siedlungsstruktur.

3. Der OT Rastorf ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen, damit sind

    die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung des Ortsteils gegeben.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage