19.12.2018 - 11 Bildung der Wahlbereiche für die Kommunalwahlen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Stieten
- Datum:
- Mi., 19.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetztes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBL M-V S. 193, 200), bildet die Gemeinde Groß Stieten einen Wahlbereich.
Als Termin für die Stichwahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde wird der 16.06.2019 festgelegt.
