22.01.2019 - 5 Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Ganz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 22.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Isolde Segler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Krtschil informiert über die geplante Abrechnung der Verpflegungskosten als Pauschalabrechnung. Es wurde dem anwesenden Elternrat die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu beziehen.
Nach der Diskussion zum Sachverhalt zog sich der Elternrat zur Abstimmung zurück. Sie verließen den Sitzungsraum. Nach dem Wiedereintreten wurde durch den Elternrat die Entscheidung, dass sie der Pauschalabrechnung zustimmen, mitgeteilt.
Der Sozialausschuss gibt einstimmig die Empfehlung an die Gemeindevertretung, dass der Pauschalabrechnung der Ganztagsverpflegung zum 01.04.2019 zugestimmt wird.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, ab dem 01.04.2019 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich zu vereinbaren.
Es werden folgende Festlegungen getroffen:
- Der Essenanbieter, die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Bobitz.
- Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang auf 16 Verpflegungstage berechnet wurde.
- Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt Ganztags 78,40 € und Halbtags/Teilzeit 68,00 €.
- Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Kosten des Essenanbieters ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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