21.03.2019 - 9 Einvernehmen zur Voranfrage zur Errichtung eine...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Dem Antragsteller soll vor Beschlussfassung in der Gemeindevertretung mitgeteilt werden, dass kein Anspruch auf Planungsleistungen durch die Gemeinde besteht.  Der Bauausschuss hat infolge der Rechtslage und der Unklarheit zu Bauleitplanungen kein Votum abgegeben.
 

 

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Beschluss

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt das Einvernehmen zur Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 67, Flur 1, Gemarkung Neuhof zu erteilen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 8

davon besetzte Mandate: 8

davon Anwesende: 5

Ja- Stimmen: -

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=179623&selfaction=print