04.04.2019 - 6 Informationen zum Stand der Genehmigung des Gem...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Kupsch gibt Informationen zur RUBIKON-Auswertung 2019, die dem übermittelten

digitalen Haushaltsplan beigefügt ist. Diese dient als Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit und für die Gemeinde Bad Kleinen wird dort eine ,,weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit" ausgewiesen.

 

Der Haushalt der Gemeinde wurde am 03.04.2019 durch die Rechtsaufsicht des Landkreises

mit Auflagen genehmigt. Als Auflage ist im Ergebnishaushalt 2019 das Jahresergebnis vor

Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 35.370 € zu verbessern.

 

Frau Kupsch schlägt vor, 35.400 € beim Produkt 54100.523380 - Straßenunterhaltung zu

sperren. In der Haushaltsdiskussion wurde auf Grund von Minderreparaturleistungen im Jahr 2018 diese Position in Haushaltsplan 2019 um 40.000 € erhöht und jetzt damit wieder zurückgenommen.

 

Der Finanzausschuss schließt sich dieser Empfehlung mehrheitlich an.