19.11.2019 - 12 Beschlussfassung über die Zulässigkeit eines Kl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Krüger erläutert, dass es notwendig ist, die Vorflut zu sichern und ergänzt, dass die gesamten Kosten für diese Maßnahme durch den Antragsteller zu tragen sind.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Herrn Möhle aus Wietow zu, das aus seiner Kleinkläranlage gereinigte Überlaufwasser in den anliegenden Straßengraben abzuleiten.

Voraussetzung ist die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner Kleinkläranlage.

Sollte diese aktuell oder zu einem späteren Zeitpunkt verwehrt werden, erlischt diese Einleitgenehmigung.

Die Gemeinde übernimmt keine Gewähr für die ständige Funktionstüchtigkeit des Grabens und hält sich gegenüber Herrn Möhle von jeglichen diesbezüglichen Forderungen frei.

Er hat den Graben in Bezug auf die Ableitung des Wassers auf eigene Kosten sauber zu halten. Der Wegnahme einer Weide in der Grabensohle wird Herrn Möhle auf seine Kosten gestattet.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 12

davon Anwesende: 11

Ja- Stimmen: 11

Nein- Stimmen:   -

Stimmenthaltungen:   -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:        -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=187366&selfaction=print