20.11.2019 - 6 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbau ordnung M-V (LBauO M-V) Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V               beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen die 2. Änderung des               Bebauungsplanes Nr. 14A für das Gebiet "Gallentin Süd" begrenzt:

 - im Norden und Nordosten:  durch das Ferienlager "Ulis Kinderland",

 - im Osten:    durch Wiesen- und Hochstaudenfluren,

 - im Süden und Südwesten:  durch die Straße "Am See",

 - im Westen: durch die rückwärtigen Grundstücke der bebauten Grundstücke                             Alte Dorfstraße Nr.13 - Nr. 27,

 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den Örtlichen  Bauvorschriften, als Satzung.

 

2. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A  durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen ist nach § 10 BauGB

 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan  mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Aus              kunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass               der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.

 

4. Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, die ortsübliche Bekannt-ma chung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: 1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage