28.11.2019 - 12 Verzicht auf die Erstellung eines kommunalen Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Kupsch erläuert die Vorlage. Bezüglich der Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen weist Herr Wirth darauf hin, dass es keinen Aufsichtsrat gibt, wie es bei anderen Wohnungsgesellschaften der Fall ist.

 

 

 

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Beschluss

 

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 176 Kommunalverfassung M-V auf die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses gemäß § 61 Kommunalverfassung M-V zu verzichten. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht nach § 73 Abs. 3 erstmals für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 6

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -