09.12.2019 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Herr Grahn hat sich zu dem Thema intensiv vorbereitet. Er möchte, dass aus dem Ausschuss heraus die Ausschreibung der Mittagsversorgung erfolgen kann, die dann fachlich in

Ordnung ist. Zur Erörterung des Themas sind 2 Gäste anwesend.

 

Es beginnt die Planerin Frau Kösterke mit einer Präsentation und Erläuterung zur baulichen Gegebenheit und zu den vorliegenden Vorschlägen zur Ausstattung. Dabei geht sie auf die Fragen ein, die vor einer Ausschreibung der Ausstattung geklärt werden müssen.

 

Als wichtige Eckpunkte die zur Ausschreibung beachtet werden müssen, werden von ihr genannt:

      Ausgabeküche mit Nutzungserlaubnis nur für den Caterer.

      Maximal 500 Essenteilnehmer in Durchgängen zu je max. 100 Teilnehmern.

      Einhaltung der DIN mit der maximalen Verweildauer von 3 Stunden des Essens von der Fertigstellung bis zur Ausgabe.

      Entscheidung zwischen cook and chill oder cook and hold, da davon die Küchenausstattung mit Konvektoren und die Anzahl der Konvektoren abhängt. Entscheidend ist dabei u.a. die Entfernung zum Caterer.

      Es muss entschieden werden, welches Bestellsystem verwendet wird und wer es anschaffen muss.

      Die Essenresteabholung ist zu klären. Bei einer Küchenabholung müssen die Reste täglich abgeholt werden. Bei Containerkühlung ist das nicht erforderlich.

      Es muss von Anfang an so geplant werden, dass Wasser und Strom für die Konvektoren da ist.

      Die Betreibung der Zapfwasseranlage ist zu bedenken.

      Die 2. Küche wird die Schülerküche sein. Die Kosten dafür sind nicht in der Planung enthalten.

      Die Ausstattung mit Möbeln, Geschirr, Kaffeeautomat muss entsprechend der Bedürfnisse erfolgen. Hier muss die Betreibung des Kaffeeautomaten ebenfalls bedacht werden.

 

Nach der Präsentation und Beantwortung der Fragen der Ausschussmitglieder und Gäste verabschiedet sich Frau Kösterke.

 

Frau Halbrügge, von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, präsentiert ebenfalls einige

wichtige Punkte, die zu bedenken sind. Die Präsentation mit den wichtigsten Punkten ist als Anlage beigefügt. Herr Grahn hat ebenfalls zur Erläuterung der Wichtigkeit und der für ihn entscheidenden Punkte eine Präsentation vorbereitet. Die Präsentationen von Herrn Grahn wird den Ausschussmitgliedern ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 

In der anschließenden Diskussion geht es um die Einbeziehung der Grundschule und des Hortes bei der Essenversorgung, um die Finanzierung der Ausstattung der Küchen und der Essengelder, um die Bezahlbarkeit des Essengeldes und um die Ausschreibung der Essenversorgung und die weitere Vorgehensweise.

 

Frau Hoppe informiert, dass die Ausschreibung von Seiten der Verwaltung gemacht werden

muss. Das Leistungsverzeichnis, vor allem aber die grundsätzlichen Entscheidungen der Essenversorgung, die inhaltlich Einfluss auf das Leistungsverzeichnis haben, kann die Verwaltung nicht entscheiden. Dies muss bei den finanziellen Auswirkungen, die damit verbunden sind, vom Sozialausschuss und der Gemeindevertretung erfolgen.

 

Da alle Ausschussmitglieder viele Fragen und Anregungen haben, wird festgelegt, dass sich bis zur nächsten Sozialausschusssitzung alle Anwesenden Gedanken zur Vorgehensweise und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Essenversorgung und einer Leistungsbeschreibung machen sollen.

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik wir die nächste Sondersitzung zu dem Thema am 08.01.2020, um 18:30 Uhr, wieder im Raum 24, der KGS stattfinden.

 

Mit dazu einzuladen sind neben der KGS, die Kindertagesstätte und der Kinder- und Jugendbeirat.