10.12.2019 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird die Anmerkung getätigt, dass es in den Äußerungen des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss im Bestätigungsvermerk zum Punkt 7 „2018“ heißen muss.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Feststellung des Jahresabschlusses 2018. Im Haushaltsjahr 2018 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen sowie die Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

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Anlagen zur Vorlage