25.02.2020 - 11 Beratung und Beschlussfassung zum Beitrittsbesc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung wie folgt neu gefasst wird:

 

Ist eine öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in Bobitz, Schulstraße 27, vor der Kindertagesstätte zu veröffentlichen.

Die öffentliche Bekanntmachung ist nach Entfallen des Hinderungsgrundes unverzüglich in Form des Abs. 1 nachzuholen.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 11

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=191156&selfaction=print