01.04.2009 - 9 Beschluss zum Vorentwurf und zur frühzeitigen B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Willert und Herr Brunn erläutern den vorliegenden B-Plan mit den einzelnen Varianten, die sie der Gemeinde vorschlagen.

Die Abgeordneten sind sich darüber einig, dass es ein allgemeines Wohngebiet,  so wie vom Planungsbüro vorgeschlagen mit den Nutzungen werden soll.

Sie entscheiden sich für die Variante 2, bei der die Bebauung 5 m ab der Straße erfolgen kann.

Zum Punkt 8.2 wird folgende Änderung vorgeschlagen:

Bei de Einfriedung sind nicht nur Holz, sondern auch alle anderen Materialien erlaubt. Dazu gehören u. a. auch Hecken und Mauern und Metallzäune.

Damit sind alle Abgeordneten einverstanden.

Es wird über die Beschlussvorlage mit der Variante 2 und der Änderung des Punktes 8.2 abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Vorentwurfsvarianten zum Bebauungsplanes Nr. 4 ,,Ringstraße - Mitte’’ der Gemeinde Groß Stieten wurden erläutert und nach Abstimmung wurde Variante 2 zur weiteren Bearbeitung im Bebauungsplanverfahren beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.