27.05.2020 - 9 Beratung und Beschlussfassung über Photovoltai...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einen breiten Raum der Diskussion nehmen die Standorte, welche auf dem Lageplan gekennzeichnet sind, ein. Die Mitglieder der Gemeindevertretung debattieren auch, ob eine Gewinnbeteiligung möglich ist. Hier wirft der Leitende Verwaltungsbeamte ein, dass planungsrechtliche Seiten nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, ob die Gemeinde einen finanziellen Vorteil erwirbt. In der weiteren Erarbeitung einer Beschlussvorlage wird deutlich gemacht, dass nicht alle auf der Planzeichnung gekennzeichneten Flächen für eine Photovoltaik-Anlage günstig erscheinen.

 

Sodann schlägt der Bauausschuss folgende Änderung der Beschlussvorlage vor:

Die Gemeinde Bobitz befürwortet die in der Anlage mit den Nummern 1 - ohne den südlichen Zipfel-, Nummer 2, Nummern 4 und 6 gekennzeichneten Flächen. Die Gemeindevertretung empfiehlt, dass der Betreiber der Photovoltaik-Anlage seinen Firmensitz in der Gemeinde nehmen sollte.

 

Über die so geänderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bobitz befürwortet die in der Anlage mit den Nummern 1 - ohne den südlichen Zipfel-, Nummer 2, Nummern 4 und 6 gekennzeichneten Flächen. Die Gemeindevertretung empfiehlt, dass der Betreiber der Photovoltaik-Anlage seinen Firmensitz in der Gemeinde nehmen sollte.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=194843&selfaction=print