06.04.2009 - 8 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Müller als zuständiger Planer erläutert den Entwurf des B-Planes Nr. 10 und verweist darauf, dass hiermit entscheidende Voraussetzungen getroffen werden, um eine Wohnbebauung durchzuführen. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind mit dem Umweltamt abgestimmt und werden auf dem überplanten Grundstück erfolgen. Kosten für die Gemeinde für das B-Plan-Verfahren entstehen nicht, da der Vorhabensträger diese übernimmt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 „Wohnanlage Gut Lutterstorf„ für das Gebiet:

    Ortslage / Gemarkung Lutterstorf, Flur 1, Flurstücke- Nr. 7/1, 7/3, 7/4 ( Teilfläche ) und

    Flurstück- Nr. 8  und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      12

davon Anwesende:                                                                7

Ja- Stimmen:                                                                         7

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19603&selfaction=print