06.04.2009 - 11 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 06.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Müller erläutert den Planungsstand und verweist darauf, dass es sich bei diesem
Vorhaben um ein abgeschlossenes Territorium handelt, welches nicht mehr
erweiterungsfähig ist. Mit dem Planungsamt des Landkreises und dem am Verfahren
beteiligten Behörden ist eine Abstimmung erfolgt, welche diesem Vorhaben
positiv gegenüberstehen.
Sodann
wird über den Beschlussvorschlag zum Entwurf und die Auslegung abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen„ für das Gebiet:
Gemarkung Rastorf, Flur 1, Flurstücke- Nr. 154/8, 154/9, 154/14, 154/16 und der
Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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489,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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