04.08.2020 - 5 Beratung über Einkaufsmöglichkeiten in der Geme...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende führt in das Thema ein.

Immer wieder kommt der Wunsch nach einer Einkaufsmöglichkeit in der Bürgerschaft auf. Zuletzt wurde seitens des Amtes in den Jahren 2016/17 bei verschiedenen Supermarktketten angefragt, ob es am Standort Bobitz einen Markt geben kann.

Damals wurden alle Anfragen abgelehnt.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren darüber, wie eine erneute Anfrage bestmöglich umgesetzt werden könnte. Man ist sich darüber einig, dass die Initiative von den Ausschussmitgliedern ausgehen muss. Ein formeller Antrag seitens des Amtes wird als nicht zielführend erachtet.

Aus dem Antrag an die Supermarktketten sollen weitreichende Gründe für eine Unternehmensansiedlung in der Gemeinde hervorgehen. Die Argumente müssen im Vorfeld sorgfältig gesammelt und mit „Herzblut“ dargelegt werden.

 

Zur Antragsausfertigung werden vom Amt gewisse Basisdaten benötigt:

Bauamt: Gibt es geeignete Grundstücke in der Gemeinde Bobitz, die den Supermarktketten direkt angeboten werden können?

Meldebehörde: Wie lauten die aktuellen Einwohnerzahlen und welche Altersstatistik gibt es dazu?

 

Die Mitglieder des Ausschusses einigen sich darauf alle Supermarktketten anzufragen und nicht im Vorfeld zu selektieren.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird die Idee eingebracht ein professionelles Unternehmen mit solch einer Anfragekonzeption zu beauftragen. Einige Ausschussmitglieder sind der Auffassung, dass ein solches Unternehmen die Anfrage an die Supermärkte aufgrund seines größeren Markteinblickes und des Knowhows erfolgreicher umsetzen kann. Allerdings sind damit auch beträchtliche Kosten verbunden ohne Garantie auf Erfolg.

 

Der örtliche Einzelhändler „Hermann“ soll nach einer erfolgreichen Anfrage nach seiner evtl. Beteiligung gefragt und einbezogen werden.

 

Abschließend wird das Amt gebeten, die Ablehnungsschreiben aus den Jahren 2016/17 vorzulegen, um auf deren Gründe im Antrag eingehen zu können.

 

Das soll der erste Schritt des Vorgehens zur Erstellung einer Anfrage an die Supermarktketten sein. Außerdem soll eine Nachfrage bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft durch die Vorsitzende erfolgen. Im weiteren Verlauf soll sich jedes Ausschussmitglied selbst Gedanken zu evtl. Argumenten machen. Gewünscht ist, dass man sich jederzeit per Mail untereinander austauscht, um nicht die nächste Ausschusssitzung abwarten zu müssen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage