13.10.2020 - 5 Beratung und Beschlussfassung über die Aufgaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kraatz stellt die Frage, warum nicht erst eine Baugrunduntersuchung gemacht wird. Frau Hoppe und Herr Spangenberg beantworten die Frage dahingehend, dass die Aufgabenstellung unabhängig vom Standort erforderlich ist. Zur nächsten Bauausschusssitzung bittet Herr Kraatz um Vorlage eines Ergebnisses zur Baugrunduntersuchung am Standort Rambower Weg.

 

Herr Möller fragt an, ob das Bauamt noch ein Lastenheft erstellt. Herr Spangenberg teilt mit, dass er dahingehend bereits bis in einige Details vorgearbeitet hat.

 

Herrn Möller fehlen dazu Einzelaussagen, z. B. zum Rolltor.

Herr N. Biemel fragt nach den Gesamtkosten für das Gerätehaus. Frau Hoppe antwortet darauf, dass die Summe erst bekannt ist, wenn ein Architekt die Planung erstellt hat.

 

Herr Spangenberg geht auf die Mängelliste für das derzeitige FFw-Gerätehaus ein und auf das Protokoll der Feuerwehrunfallkasse. Herr Kraatz fragt nach der Rolle und Unterstützung durch die Gemeinde Metelsdorf. Den Punkt möchte er geregelt haben. Frau Hoppe erläutert die derzeitigen Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde Dorf Mecklenburg und der Gemeinde Metelsdorf. Sie erläutert das Erfordernis von Gesprächen zwischen den beiden Bürgermeistern, die auch schon im Hintergrund bekannt sind.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Aufgabenstellung für die Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses, das am Rambower Weg in Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück 345/4 entstehen soll:

-          Insgesamt ist die Planung auf 87 Kameraden auszurichten. Darunter 52 Kameraden als Einsatzkräfte (laut Brandschutzbedarfsplanung), 20 Kameraden der Jugendfeuerwehr, 15 Kameraden Kinderfeuerwehr

-          Der Umkleide und Sanitärbereich ist so zu gestalten, dass sich die Feuerwehrangehörigen gefahrlos umkleiden sowie nach dem Einsatz oder der Übung reinigen können. Eine wirksame Schwarz-Weiß-Trennung im Feuerwehrhaus ist die räumliche Trennung von Schwarz- und Weißbereich. Dazu sollen die Feuerwehrangehörigen nach dem Einsatz ihre verschmutzte Einsatzkleidung im Schwarzbereich ablegen, den Sanitärbereich passieren und sich dort duschen, um danach im Weißbereich ihre Zivilkleidung anzuziehen.

-          Kinderfeuerwehr, Jugendfeuerwehr und Einsatzkräfte bekommen eine gemeinsame Umkleide, nur Trennung Herren / Frauen ist nötig.

-          Herren 2/3 von der Gesamtanzahl der Mitglieder aus Jugend, Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 58

-          Frauen 1/3 von der Gesamtanzahl der Mitglieder aus Jugend, Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 29

-          Toiletten für Herren und Frauen, Duschen sollen von beiden gemäß internen Regelungen genutzt werden max. 4 Duschen sind nötig.

-          Ein Aufenthaltsraum für min. 25 Kameraden mit offener Küche

-          Ein Schulungsraum für min. 40 Kameraden

-          Folgende Büroräume sind erforderlich:

  • 1 Büro für Wehrführung 2 Arbeitsplätze und Besprechungsbereich
  • 1 Büro für Führungskräfte, Jugendfeuerwehrwart, Gerätewart, Schriftwart 2 Arbeitsplätze
  • 1 Büro für den Feuerwehrförderverein 1 Arbeitsplatz

-          Trocknungsraum für Einsatzkleidung mit Trockenschrank und Belüftung

-          Funk / Fernmelderaum mit 1x Funkarbeitsplatz, Alarm-Fax, Telefon, etc.

-          Stellflächen: 5 Stellflächen mind. Stellplatzgröße 3 nach DIN 14092-1 (Größe: 4,50 m x 12,50 m) für folgende Fahrzeuge: 1x HLF 20, 1x TLF 3000, 1x DLK; 1x Kdow, 1x MTW, 4x Anhänger eventuell hinter den Fahrzeugen unter Beachtung der Sicherheitsabstände

Die Tore sind mit einer Durchfahrtsbreite von 3,60 m und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m zu planen.

-          Allgemeine Werkstatt gemäß DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“ Lager für Schläuche, PA Flaschen, Ölbinder, usw.

-          Lager für Gefahrstoffe (Diesel, Öle, Propangas)

-          Bekleidungslager

-          Parkplätze: min. 28 PKW-Stellplätze (mindestens 5,50 m lang und 2,50 m breit). Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten.

-          An- und Abfahrtswege sind so zu gestalten, dass Kreuzungen von Verkehrswegen vermieden werden.

-          Verkehrsflächen vor Hallentoren – Stauraum entsprechend DIN 14092-1

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 7

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -