08.12.2020 - 8 Bebauungsplan Nr. 14 "Photovoltaik Bobitz" Hier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die Abwägung der im Zuge der erneuten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlegung gemäß Anlage.
- Die Gemeinde Bobitz beschließt aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020) den Bebauungsplan Nr. 14 „Photovoltaik Bobitz“ mit Stand Dezember 2020 als Satzung. Die Begründung mit Stand Dezember 2020 wird hiermit gebilligt.
- Die Gemeinde Bobitz beschließt den städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen, öffentlich bekannt zu machen und beim Landkreis Nordwestmecklenburg anzuzeigen. Die betroffenen Behörden sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Der Bebauungsplan tritt nach der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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2
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10,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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306,1 kB
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